FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Hier finden Sie die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen. Sollte Ihre Frage nicht darunter sein, melden Sie sich gerne bei mir.

Fragen zu den Kosten
Wie viel kostet eine Beratung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Für Verbraucher gibt es ohne Honorarvereinbarung die Obergrenze von 190 € zzgl. Umsatzsteuer und Post- und Telekommunikationspauschale (sofern dafür Kosten angefallen sind). Ich werde aber nach einer kurzen Schilderung des Sachverhalts grundsätzlich die Kosten für das Beratungsgespräch konkret beziffern bevor irgendwelche Kosten entstanden sind, damit Sie genau wissen was auf Sie zu kommt.

Wie viel kostet eine anwaltliche Vertretung (außergerichtlich und gerichtlich)?

Dies kommt auf den Einzelfall an. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen den gesetzlichen Gebühren, die sich nach dem Streitwert richten und transparent zu ermitteln sind. Dazu gibt es auch diverse Online-Rechner. Daneben gibt es auch die Honorarvereinbarung, die sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand des Anwalts richtet. Bevor Sie mir ein Mandat erteilen, werde ich Sie umfassend über die Kosten aufklären und diese möglichst genau beziffern.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Die Rechtsschutzversicherer übernehmen in der Regel die gesetzlichen Gebühren. Wenn eine Honorarvereinbarung mit dem Anwalt getroffen wurde, muss eine mögliche Differenz zwischen den gesetzlichen Gebühren und dem vereinbarten Honorar also in der Regel der Mandant tragen. Fragen Sie dazu am Besten bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zu Ihrem Tarif explizit nach.

Wie viel kostet eine Mediation?

Mediationen werden in der Regel auf Stundenbasis vergütet. Mit wie vielen Stunden in Ihrem konkreten Fall zu rechnen ist und wie viel eine Stunde kostet, können Sie gerne in einem ersten kostenfreien Gespräch mit mir erfahren.

Was ist wenn meine finanzielle Situation gerade nicht so gut aussieht?

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, kommt Beratungshilfe für Beratungsgespräche und Prozesskostenhilfe für gerichtliche Prozesse in Betracht. Dazu müssen Sie jeweils ein Formular ausfüllen. Bei der Beratungshilfe müssen Sie mit diesem zum Amtsgericht Ihres Wohnsitzes und einen Beratungshilfeschein beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Beratungshilfe nachträglich aufgehoben werden kann, wenn Sie durch die Beratung oder außergerichtliche Vertretung Geld erlangt haben und nicht mehr bedürftig sind. Auch bei der Prozesskostenhilfe kann noch vier Jahre nach dem Prozess das Geld ganz oder in Teilen von Ihnen zurückgefordert werden, wenn Sie nicht mehr bedürftig sind.


Fragen rund um das Mandat
Wie werde ich Mandant?

Kurz gesagt, melden Sie sich bei mir! Wir besprechen dann kurz den Sachverhalt, ich teile Ihnen mit, wie das mit den Kosten aussieht und dann können Sie den Beratungs- oder Mandatsvertrag unterschreiben.

Muss ich zu Ihnen in die Kanzlei kommen?

Nein. Mir ist wichtig, dass eine Mandatsbearbeitung auch rein digital stattfinden kann. Egal ob Sie lieber telefonieren oder eine Videokonferenz abhalten. Auch alle Unterschriften für die Dokumente können Sie rein digital leisten.

Sind Sie nur in Halle (Saale) tätig oder auch bundesweit?

Wir sind bundesweit tätig. Auch wenn es zu Gerichtsverhandlungen kommen sollte, kommt eine Videoverhandlung in Betracht.

Werde ich auf dem Laufenden gehalten während der Bearbeitung eines Mandats?

Mir ist wichtig, dass Sie stets auf dem Laufenden sind, was ihr Mandat angeht. Deshalb arbeite ich mit einer Kanzleisoftware bei der ich Ihnen leicht Dokumente freigeben kann und Sie so jederzeit Bescheid wissen, wie der Stand ist.

Kann ich ohne Termin in die Kanzlei kommen?

Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin. Nur so kann ich sicherstellen, dass Sie keine lange Wartezeit haben oder aufgrund eines auswertigen Termins die Kanzlei nicht besetzt ist.


Fragen zur Mediation
Was ist Mediation?

Die Mediation ist ein strukuriertes Verfahren zur Konfliktlösung. Wichtig ist dabei, dass der Mediator allparteilich ist. Er bevorzugt also keine Partei und schlägt sich auch auf keine Seite. Ziel der Mediation ist das die Parteien selbst in vom Mediator moderierten Gesprächen zu einer Lösung kommen. Im Gegensatz zu einem Richter entscheidet also nicht der Mediator, sondern die Parteien können eine für Sie maßgeschneiderte Lösung finden (Eigenverantwortung). Der Mediator unterstützt das, durch die Leitung des Gesprächs, gute Fragen und Methoden um neue Ansätze für Lösungen zu erhalten. Im Mittelpunkt stehen dabei immer die Interessen der jeweiligen Parteien.

Welche Vorteile hat die Mediation im Vergleich zur klassischen anwaltlichen Vertretung?

Die Wahl eine Mediation durchzuführen signalisiert den Konfliktpartnern, dass ein wirkliches Interesse an einer einvernehmlichen Lösung vorhanden ist. Der Gang zum Rechtsanwalt ist beim Scheitern immer noch möglich. Anders herum wird die Wahl des Rechtsanwalts häufig die Fronten verhärten, sodass der Gang zum Mediator danach nicht mehr sinnvoll erscheint. Übrigens sind 2022 in Zivilsachen vor dem Amtsgericht noch ca. 67 % der Kläger mit ihrem Anliegen vollständig erfolgreich gewesen, während dies vor dem Landgericht nur ca. 30 % der Kläger waren. Eine Mediation führt dagegen in ca. 75 – 80 % der Fälle zu einer einvernehmlichen und auch kostengünstigeren und maßgeschneiderten Lösung des Konflikts.

Ist mein Fall für eine Mediation geeignet?

Grundsätzlich ist jeder Fall für eine Mediation geeignet, wenn beide Parteien freiwillig an der Mediation teilnehmen und zumindest ein bisschen ergebnisoffen sind. Sprechen Sie gerne mit mir darüber. Häufig hilft es auch, wenn ich mit den Konfliktpartnern über die Mediation als gute Option für die Konfliktlösung spreche.

Wie läuft eine Mediation genau ab?

Zunächst wird mit den Medianten kurz besprochen was die Mediation ist und vereinbart diese durchzuführen. Dann geht es an die Sammlung an Themen/Konflikten, die in diesem Rahmen geklärt werden sollen. Dann geht es darum, die Interessen der einzelnen Medianten in den einzelnen Themen/Konflikten herauszufiltern. Im Anschluss wird gemeinsam mit verschiedenen Methoden Lösungsoptionen gesucht, die allen Interessen gerecht werden. Diese Lösungsoptionen werden dann bewertet und im Zweifel auch darüber gesprochen, was passiert, wenn keine Lösung gefunden werden kann. Zum Schluss wird im besten und häufigen Fall eine Lösung mit einer Vereinbarung schriftlich festgehalten und von den Beteiligten unterschrieben.

Muss eine Mediation vor Ort in Präsenz erfolgen?

Nein. Eine Mediation ist sowohl in Präsenz, als auch digital möglich. Auch eine sogenannte Shuttle-Mediation ist möglich. Dabei spricht der Mediator abwechselnd mit den Parteien, die also nie gleichzeitig bei einem Gespräch anwesend sein müssen.

Welche Verbindlichkeit hat eine Mediationsvereinbarung?

Grundsätzlich ist eine solche Vereinbarung ein Vertrag aus dem man Ansprüche ableiten und im Zweifel einklagen kann. Auch Vertragsstrafen kann man in eine solche Vereinbarung mit aufnehmen, so dass bei fehlender Umsetzung automatisch eine Strafe fällig wird.